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| Zahlt sich aus - Die
Bildungsprämie |
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Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden? Sie
haben schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, den Sie sich aber nicht
leisten können? Oder Sie möchten zum Thema Weiterbildungsangebote
beraten werden? In jedem Fall sind Sie bei der Bildungsprämie richtig.
Wir beraten Sie gern. |
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Sie möchten den Prämiengutschein der Bildungsprämie nutzen? Sehen Sie sich diesen Film an und erfahren Sie, wie Sie den Gutschein erhalten.
(Video-Quelle:
www.bildungspraemie.info)
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Welche Leistungen erhalte ich mit der
Bildungsprämie? |
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- 50% der Kosten für eine berufliche Weiterbildung / Kurs /
Schulung
- maximal jedoch 500 Euro alle 2 Jahre
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Welche Voraussetzungen muss ich
erfüllen, um einen Prämiengutschein zu erhalten? |
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- Sie müssen erwerbstätig sein
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 20.000 Euro (40.000
Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht
übersteigen
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Erst beraten lassen, dann anmelden. Wir
sind offizielle Beratungsstelle in Märkisch-Oderland. |
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Überlegen Sie vorab, für welche Weiterbildung Sie sich interessieren.
Wir beraten Sie gern, welche Weiterbildung sich anbietet und welcher
Anbieter passende Angebote hat. Wichtig: Lassen Sie sich zuerst
beraten, bevor Sie sich bei einem Kurs anmelden. Nur dann können
Sie die Bildungsprämie nutzen. Den Prämiengutschein geben Sie
bei der Anmeldung beim Bildungsträger ab und erhalten daraufhin eine
reduzierte Rechnung. Vereinbaren Sie gleich heute einen Termin.
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte zum Beratungsgespräch mit:
- gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis / Führerschein
/ Reisepass)
- Einkommensteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Jahr
- wenn Sie kein EU-Bürger sind: Aufenthaltserlaubnis
- unterschriebene Datenschutzerklärung (»
können Sie sich hier ausdrucken)
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Der Prämiengutschein |
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Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind
und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch
Mütter und Väter in Elternzeit können
einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt
der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Sie
können den Prämiengutschein alle 2 Jahre unbürokratisch und
schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie
ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine
reduzierte Rechnung. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden! |
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Das Weiterbildungssparen |
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Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG)
eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung
zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können Sie
aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildung leichter
finanzieren.
Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen Sie, welche Weiterbildung
Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht und
erhalten einen Spargutschein. Mit Ihrem Finanzdienstleister
(Bausparkasse, Bank oder Versicherung) besprechen Sie die finanziellen
Details.
Wichtig: Die Einkommensgrenzen gelten hier nicht! Jeder/jede
Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes
Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in
Anspruch nehmen. |
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