Zahlt sich aus - Die Bildungsprämie
 

 

Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden? Sie haben schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, den Sie sich aber nicht leisten können? Oder Sie möchten zum Thema Weiterbildungsangebote beraten werden? In jedem Fall sind Sie bei der Bildungsprämie richtig. Wir beraten Sie gern.
 

Sie möchten den Prämiengutschein der Bildungsprämie nutzen? Sehen Sie sich diesen Film an und erfahren Sie, wie Sie den Gutschein erhalten.
(Video-Quelle: www.bildungspraemie.info)

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Welche Leistungen erhalte ich mit der Bildungsprämie?
  •  50% der Kosten für eine berufliche Weiterbildung / Kurs / Schulung
  • maximal jedoch 500 Euro alle 2 Jahre
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Prämiengutschein zu erhalten?
  • Sie müssen erwerbstätig sein
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen
Erst beraten lassen, dann anmelden. Wir sind offizielle Beratungsstelle in Märkisch-Oderland.
Überlegen Sie vorab, für welche Weiterbildung Sie sich interessieren. Wir beraten Sie gern, welche Weiterbildung sich anbietet und welcher Anbieter passende Angebote hat. Wichtig: Lassen Sie sich zuerst beraten, bevor Sie sich bei einem Kurs anmelden. Nur dann können Sie die Bildungsprämie nutzen.  Den Prämiengutschein geben Sie bei der Anmeldung beim Bildungsträger ab und erhalten daraufhin eine reduzierte Rechnung.

Vereinbaren Sie gleich heute einen Termin. Folgende Unterlagen bringen Sie bitte zum Beratungsgespräch mit:

  • gültiger  Lichtbildausweis (Personalausweis / Führerschein /  Reisepass)
  • Einkommensteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Jahr
  • wenn Sie kein EU-Bürger sind: Aufenthaltserlaubnis
  • unterschriebene Datenschutzerklärung (» können Sie sich hier ausdrucken)
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Der Prämiengutschein

Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Sie können den Prämiengutschein alle 2 Jahre unbürokratisch und schnell in einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn mit der Anmeldung beim Bildungsträger abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!

 
Das Weiterbildungssparen

Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können Sie aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildung leichter finanzieren.
Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen Sie, welche Weiterbildung Ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht und erhalten einen Spargutschein. Mit Ihrem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) besprechen Sie die finanziellen Details.
Wichtig: Die Einkommensgrenzen gelten hier nicht! Jeder/jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen.